Zwölf Ratgeber für den Alltag mit dem Stundenzettel: worin sich Arbeitszeitnachweis und Regiebericht unterscheiden, wer die Arbeitszeit überhaupt aufzeichnen muss, was ein Nachweis im Streit über Überstunden wert ist, welche Pflichten im Baugewerbe gelten, welche Pflichtangaben hineingehören, wie eine eigene Vorlage in Excel oder Word aufgebaut wird und richtig rechnet, wie der Wechsel vom Papierzettel zur App gelingt, wie sich Verpflegungspauschalen aus den Abwesenheitszeiten belegen lassen, wie viele Arbeitstage 2027 je Bundesland und Monat zu verplanen sind, wie lange die Nachweise aufbewahrt werden müssen und was bei Minijob und Aushilfen zu dokumentieren ist.
Bundesweit 256 Arbeitstage, je Land 253 bis 256, weil sechs Feiertage aufs Wochenende fallen. Mit Feiertagstabelle samt Wochentag, Monatswerten, Sollstunden bei 40 und 38,5 Wochenstunden – und wie Feiertage, Brückentage und der Arbeitsort auf dem Stundenzettel behandelt werden.
14 und 28 Euro, die Acht-Stunden-Grenze, Kürzung bei gestellten Mahlzeiten und die Dreimonatsfrist – und warum der Stundenzettel dafür die Abwesenheit ausweisen muss, nicht nur die Arbeitszeit.
14,60 Euro ab Januar 2027, Minijob-Grenze 633 Euro: welche Werte sich verschieben, wie sich das Stundenbudget aus der 130/3-Formel ergibt und warum Umfang und Fristen des § 17 MiLoG unverändert bleiben.
Zwei Nachweispflichten laufen nebeneinander: § 17 MiLoG gegenüber dem Zoll, § 15 VOB/B gegenüber dem Kunden – mit der Sechs-Werktage-Anerkenntnisfiktion und der BGH-Rechtsprechung, die keine Aufschlüsselung nach Tätigkeiten verlangt.
Die elf Branchen des § 2a SchwarzArbG, die Minijob-Pflicht nach § 17 MiLoG, die Entgeltgrenzen der MiLoDokV, § 16 Abs. 2 ArbZG und die allgemeine Erfassungspflicht – mit Fristen und Bußgeldrahmen.
Zwei Jahre nach § 16 ArbZG und § 17 MiLoG – und länger, sobald derselbe Zettel Beleg der Lohnabrechnung ist: die Fristen aus AO, HGB, EStG und SGB IV, der oft übersehene Fristbeginn und die Pflicht, danach zu löschen.
Zwei Hürden nach dem BAG-Urteil 5 AZR 359/21 – Leistung und Veranlassung –, der Beweiswert der einzelnen Nachweise, die Wirkung der Gegenzeichnung und die Fristen, die den Anspruch vorher kosten.
Im Baugewerbe gilt die Aufzeichnungspflicht für alle Beschäftigten: sieben Tage Frist, zwei Jahre Aufbewahrung, Ausweispflicht und Sofortmeldung – plus Objektbezug für die Nachkalkulation.
Spaltenaufbau, die vier Excel-Formeln inklusive Nachtschicht über Mitternacht, Word als Druckvariante – und die Stelle, an der eine Tabelle den Nachweis nicht mehr trägt.
Welche Angaben Beginn, Ende und Dauer zwingend enthalten müssen, wie ein prüffähiger Aufbau aussieht und woran sich ein sauberes Muster orientiert.
Warum der Papierzettel Fehler spät sichtbar macht, welche Schritte die Umstellung ordnet und wann sich eine App gegenüber Tabelle und Zettel rechnet.
Die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG: Sieben-Tage-Frist, zwei Jahre Aufbewahrung und die Frage, wie sich der Nachweis ohne Zusatzaufwand führen lässt.
Zahlen und Verfahren gesucht? Die Seite Zahlen & Rechenwege ordnet den Aufwand ein, die Branchenpraxis zeigt die typischen Fehlerquellen je Arbeitsort – und Aplano stellt die App vor, die Schichtplan und Stundenzettel auf denselben Daten führt.